5 U 100/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 5 U 100/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 100/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-23
Aktenzeichen: 5 U 100/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.5U100.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. März 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 138/94 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6676,69 DM nebst 10,5 % Zinsen für die Zeit vom 15.8.1993 bis 19.9.1993 und 10,25% Zinsen seit dem 20.9.1993 sowie 20,- DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Klägerin 35/100 und die Beklagte 65/100 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 3/10 und die Beklagte 7/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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