16 WX 236/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 236/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 236/97
16 WX 236/97Obergericht23.12.1997
Regest
Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums WEG § 18 Der Beschluß nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, die Veräußerung des Wohnungseigentums zu verlangen, ist im WEG-Verfahren nur auf formelle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des Anspruchs der Eigentümer auf Ausschluß eines Störers aus der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich durch das nach § 51 WEG zuständige Prozeßgericht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 236/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-23
Aktenzeichen: 16 WX 236/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.16WX236.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 18
Leitsätze
Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums
WEG § 18 Der Beschluß nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, die Veräußerung des Wohnungseigentums zu verlangen, ist im WEG-Verfahren nur auf formelle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des Anspruchs der Eigentümer auf Ausschluß eines Störers aus der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich durch das nach § 51 WEG zuständige Prozeßgericht.
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