Oberlandesgericht Köln, 1997-12-19, 9 U 219/96

9 U 219/96Obergericht19.12.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 219/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-19

Aktenzeichen: 9 U 219/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1219.9U219.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.10.1996 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 245/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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