27 UF 62/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 27 UF 62/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 27 UF 62/97
27 UF 62/97Obergericht17.12.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 62/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-17
Aktenzeichen: 27 UF 62/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1217.27UF62.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 27. März 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Waldbröl - 12 F 471/96 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über die Verwendung der ihm von dieser übergebenen Geldbeträge in Höhe von insgesamt 42.200,00 DM unter Vorlage entsprechender Belege Rechnung zu legen.
Im übrigen wird die Klage, soweit die Klägerin sie nicht zurückgenommen hat, abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 12/13 und der Beklage 1/13 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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