16 Wx 291/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 16 Wx 291/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 16 Wx 291/97
16 Wx 291/97Obergericht17.12.1997
Regest
Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 291/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-17
Aktenzeichen: 16 Wx 291/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1217.16WX291.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 28 Abs. 5
Leitsätze
Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.10.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 06.10.1997 - 29 T 155/97 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
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