5 U 225/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 5 U 225/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 225/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-15
Aktenzeichen: 5 U 225/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1215.5U225.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Oktober 1996 - 25 0 318/93 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollsteckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
Die Revision wird zugelassen.
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