5 U 133/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 5 U 133/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 5 U 133/97
5 U 133/97Obergericht15.12.1997
Regest
Nach Streit um Berufsunfähigkeit hat der unterlegene Versicherte die empfangenen Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zurück zu zahlen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 133/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-15
Aktenzeichen: 5 U 133/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1215.5U133.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: MBKT 78 § 11
Leitsätze
Nach Streit um Berufsunfähigkeit hat der unterlegene Versicherte die empfangenen Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zurück zu zahlen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.04.1997 - 23 O 331/96 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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