Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 5 U 133/97

5 U 133/97Obergericht15.12.1997

Regest

Nach Streit um Berufsunfähigkeit hat der unterlegene Versicherte die empfangenen Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zurück zu zahlen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 133/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-15

Aktenzeichen: 5 U 133/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1215.5U133.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: MBKT 78 § 11

Leitsätze

Nach Streit um Berufsunfähigkeit hat der unterlegene Versicherte die empfangenen Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zurück zu zahlen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.04.1997 - 23 O 331/96 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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