16 WX 168/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 16 WX 168/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-15, 16 WX 168/97
16 WX 168/97Obergericht15.12.1997
Regest
Kein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung in der Sache überholter Beschlüsse der Gemeinschaft WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Ist ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung durch einen späteren bestandskräftigen Beschluß in der Sache überholt worden und fehlt es am Vortrag, daß aus dem ursprünglichen Beschluß bisher irgendwelche Nachteile erwachsen sind oder noch erwachsen können, fehlt für eine Anfechtung dieses ursprünglichen Beschlusses, auch wenn er inhaltlich anfechtbar war, das Rechtschutzinteresse.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 168/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-15
Aktenzeichen: 16 WX 168/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1215.16WX168.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 43 ABS. 1 NR. 4
Leitsätze
Kein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung in der Sache überholter Beschlüsse der Gemeinschaft WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Ist ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung durch einen späteren bestandskräftigen Beschluß in der Sache überholt worden und fehlt es am Vortrag, daß aus dem ursprünglichen Beschluß bisher irgendwelche Nachteile erwachsen sind oder noch erwachsen können, fehlt für eine Anfechtung dieses ursprünglichen Beschlusses, auch wenn er inhaltlich anfechtbar war, das Rechtschutzinteresse.
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