Oberlandesgericht Köln, 1997-12-10, 16 WX 250/97

16 WX 250/97Obergericht10.12.1997

Regest

Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 250/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-10

Aktenzeichen: 16 WX 250/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1210.16WX250.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 10, 15

Leitsätze

Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

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