16 WX 311/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-08, 16 WX 311/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-08, 16 WX 311/97
16 WX 311/97Obergericht08.12.1997
Regest
Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 21 Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehreren Häusern und enthält die Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungskosten keine vom Gesetz abweichende Regelung, so beinhaltet ein Mehrheitsbeschluß, künftig die Instandhaltungskosten nach den einzelnen Häusern getrennt abzurechnen und sie nur den Sondereigentümern in diesen Häusern in Rechnung zu stellen, eine im Beschlußwege unzulässige Abänderung der Teilungserklärung. Gegen die Miteigentümer, die ihre Zustimmung verweigert haben, besteht in Fällen dieser Art regelmäßig kein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 311/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-08
Aktenzeichen: 16 WX 311/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1208.16WX311.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 10, 21
Leitsätze
Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluß
WEG §§ 10, 21 Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehreren Häusern und enthält die Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungskosten keine vom Gesetz abweichende Regelung, so beinhaltet ein Mehrheitsbeschluß, künftig die Instandhaltungskosten nach den einzelnen Häusern getrennt abzurechnen und sie nur den Sondereigentümern in diesen Häusern in Rechnung zu stellen, eine im Beschlußwege unzulässige Abänderung der Teilungserklärung. Gegen die Miteigentümer, die ihre Zustimmung verweigert haben, besteht in Fällen dieser Art regelmäßig kein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung.
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