5 U 110/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-03, 5 U 110/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 110/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-03
Aktenzeichen: 5 U 110/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1203.5U110.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 23. April 1997 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 32/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Den Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheitsleistung auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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