Oberlandesgericht Köln, 1997-11-27, 1 U 71/92

1 U 71/92Obergericht27.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 71/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-27

Aktenzeichen: 1 U 71/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1127.1U71.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Im Umfange der Aufhebung und Zurückverweisung durch die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 1995 - II ZR 140/93 - wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 10. November 1992 - 11 0 40/92 - auf die Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Klageantrags zu 2) verurteilt, an den Kläger 450.000,00 DM zu zahlen,

Im übrigen wird die Berufung hinsichtlich des Klageantrags zu 2) zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 450.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die von ihnen zu leistenden Sicherheiten, auch durch schriftliche, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen

deutschen Kreditinstituts oder einer öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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