4 U 18/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-25, 4 U 18/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 18/97 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-25
Aktenzeichen: 4 U 18/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1125.4U18.97.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 1997 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (AZ: 87 O 99/95) wird insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 89.462,62 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 16.05.1995 zu zahlen.
Die weiteren Entscheidungen - auch über die Kosten des Rechtsstreits - bleiben dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.