Oberlandesgericht Köln, 1997-11-25, 4 U 18/97

4 U 18/97Obergericht25.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 18/97 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-25

Aktenzeichen: 4 U 18/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1125.4U18.97.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 1997 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (AZ: 87 O 99/95) wird insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 89.462,62 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 16.05.1995 zu zahlen.

Die weiteren Entscheidungen - auch über die Kosten des Rechtsstreits - bleiben dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.

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