Oberlandesgericht Köln, 1997-11-25, 22 U 46/97

22 U 46/97Obergericht25.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 46/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-25

Aktenzeichen: 22 U 46/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1125.22U46.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts K. vom 14.01.1997 - 5 0 123/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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