11 U 59/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-19, 11 U 59/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 59/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-19
Aktenzeichen: 11 U 59/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1119.11U59.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 04.04.1997 - 9 0 479/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine entsprechende Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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