Oberlandesgericht Köln, 1997-11-13, 18 U 62/97

18 U 62/97Obergericht13.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 62/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-13

Aktenzeichen: 18 U 62/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1113.18U62.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.1997 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland geleistet werden.

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