5 U 137/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 5 U 137/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 5 U 137/97
5 U 137/97Obergericht03.11.1997
Regest
40.000,00 DM sind ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verursachung eines Deafferentierungsschmerzes im Nervus infraorbitalis in einer Gesichtshälfte, der sich in dumpfdrückendem Dauerschmerz mit rezidivierenden Attacken einschließen, der Schmerzen neuralgiformen Charakters äußert. Kläger ist bei Operation, die irrtümlich auf der krankheitsfreien Seite erfolgte, 35 Jahre alt gewesen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 137/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-03
Aktenzeichen: 5 U 137/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.5U137.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 847
Leitsätze
40.000,00 DM sind ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verursachung eines Deafferentierungsschmerzes im Nervus infraorbitalis in einer Gesichtshälfte, der sich in dumpfdrückendem Dauerschmerz mit rezidivierenden Attacken einschließen, der Schmerzen neuralgiformen Charakters äußert. Kläger ist bei Operation, die irrtümlich auf der krankheitsfreien Seite erfolgte, 35 Jahre alt gewesen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16.04.1997 - 11 0 364/96 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten zu 1) und 2) haben die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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