5 U 115/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 5 U 115/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 115/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-03
Aktenzeichen: 5 U 115/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.5U115.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.04.1996 - 25 0 2/93 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Streitverkündeten, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.
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