Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 5 U 112/97

5 U 112/97Obergericht03.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 112/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-03

Aktenzeichen: 5 U 112/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.5U112.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. April 1997 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 43/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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