Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 WX 267/97

16 WX 267/97Obergericht03.11.1997

Regest

Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 267/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-11-03

Aktenzeichen: 16 WX 267/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 23 ABS. 2

Leitsätze

Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes"

WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

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