Oberlandesgericht Köln, 1997-10-29, 5 U 124/96

5 U 124/96Obergericht29.10.1997

Regest

1.) Die Verwendung von Bond-on 4 (einer PalladiumKupferlegierung) für eine Prothetik mit Metallkeramikkronen entsprach jedenfalls bis Dezember 1992 zahnmedizinischem Standard. 2.) Dies gilt auch bei einer Patientin, die an Multiplen Sklerose leidet. 3.) Eine Verwendung von Bond-on 4 wie oben beschrieben ist auch nicht behandlungsfehlerhaft gewesen neben dem Einsatz von Goldinlays.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 124/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-29

Aktenzeichen: 5 U 124/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1029.5U124.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 611, 631

Leitsätze

1.) Die Verwendung von Bond-on 4 (einer PalladiumKupferlegierung) für eine Prothetik mit Metallkeramikkronen entsprach jedenfalls bis Dezember 1992 zahnmedizinischem Standard.

2.) Dies gilt auch bei einer Patientin, die an Multiplen Sklerose leidet.

3.) Eine Verwendung von Bond-on 4 wie oben beschrieben ist auch nicht behandlungsfehlerhaft gewesen neben dem Einsatz von Goldinlays.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Mai 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 95/94 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beru-fungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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