Oberlandesgericht Köln, 1997-10-22, 5 U 94/97

5 U 94/97Obergericht22.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 94/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-22

Aktenzeichen: 5 U 94/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1022.5U94.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. März 1997 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 23 O 621/94- unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8040,79 DM nebst 4% Zinsen seit dem 28. Juni 1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Klägerin 79% und die Beklagte 21% zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 68% und die Beklagte 32%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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