Oberlandesgericht Köln, 1997-09-29, 27 WF 82/97

27 WF 82/97Obergericht29.09.1997

Regest

Ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe wird auch dadurch anhängig im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbs. BRAGO, daß für den Abschluß des Vergleichs Prozeßkostenhilfe bewilligt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 82/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-29

Aktenzeichen: 27 WF 82/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0929.27WF82.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BRAGO § 23

Leitsätze

Ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe wird auch dadurch anhängig im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbs. BRAGO, daß für den Abschluß des Vergleichs Prozeßkostenhilfe bewilligt wird.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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