27 WF 82/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-29, 27 WF 82/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-29, 27 WF 82/97
27 WF 82/97Obergericht29.09.1997
Regest
Ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe wird auch dadurch anhängig im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbs. BRAGO, daß für den Abschluß des Vergleichs Prozeßkostenhilfe bewilligt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 82/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-29
Aktenzeichen: 27 WF 82/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0929.27WF82.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BRAGO § 23
Leitsätze
Ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe wird auch dadurch anhängig im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbs. BRAGO, daß für den Abschluß des Vergleichs Prozeßkostenhilfe bewilligt wird.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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