Oberlandesgericht Köln, 1997-09-25, 7 U 72/97

7 U 72/97Obergericht25.09.1997

Regest

Wegen der verspäteten Umsetzung der EG-Richtlinien über Pauschalreisen vom 13. Juni 1990 (90/313 EWG) können Erstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland nur auf Leistungsstörungen gestützt werden, die insolvenzbedingt sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 72/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-25

Aktenzeichen: 7 U 72/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0925.7U72.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: GG Art. 34, BGB §§ 651 i.f., 839

Leitsätze

Wegen der verspäteten Umsetzung der EG-Richtlinien über Pauschalreisen vom 13. Juni 1990 (90/313 EWG) können Erstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland nur auf Leistungsstörungen gestützt werden, die insolvenzbedingt sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.01.1997 - 1 O 310/93 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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