7 U 72/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-25, 7 U 72/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-25, 7 U 72/97
7 U 72/97Obergericht25.09.1997
Regest
Wegen der verspäteten Umsetzung der EG-Richtlinien über Pauschalreisen vom 13. Juni 1990 (90/313 EWG) können Erstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland nur auf Leistungsstörungen gestützt werden, die insolvenzbedingt sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 72/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-25
Aktenzeichen: 7 U 72/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0925.7U72.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: GG Art. 34, BGB §§ 651 i.f., 839
Leitsätze
Wegen der verspäteten Umsetzung der EG-Richtlinien über Pauschalreisen vom 13. Juni 1990 (90/313 EWG) können Erstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland nur auf Leistungsstörungen gestützt werden, die insolvenzbedingt sind.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.01.1997 - 1 O 310/93 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.