16 WX 215/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 215/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 215/97
16 WX 215/97Obergericht19.09.1997
Regest
Pflegerbestellung für aufgelösten Verein BGB § 1913 Ein Verein erlischt durch den Fortfall aller Mitglieder. Die Vertretung des untergegangenen Vereins und die Verwendung seines Vermögens entsprechend der Satzung ist durch das Amtsgericht von amtswegen einem Pfleger zu übertragen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 215/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-19
Aktenzeichen: 16 WX 215/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX215.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1913; PLFEGERBESTELLUNG; AUFGELÖSTER VEREIN
Leitsätze
Pflegerbestellung für aufgelösten Verein
BGB § 1913 Ein Verein erlischt durch den Fortfall aller Mitglieder. Die Vertretung des untergegangenen Vereins und die Verwendung seines Vermögens entsprechend der Satzung ist durch das Amtsgericht von amtswegen einem Pfleger zu übertragen.
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