Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 215/97

16 WX 215/97Obergericht19.09.1997

Regest

Pflegerbestellung für aufgelösten Verein BGB § 1913 Ein Verein erlischt durch den Fortfall aller Mitglieder. Die Vertretung des untergegangenen Vereins und die Verwendung seines Vermögens entsprechend der Satzung ist durch das Amtsgericht von amtswegen einem Pfleger zu übertragen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 215/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-19

Aktenzeichen: 16 WX 215/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX215.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1913; PLFEGERBESTELLUNG; AUFGELÖSTER VEREIN

Leitsätze

Pflegerbestellung für aufgelösten Verein

BGB § 1913 Ein Verein erlischt durch den Fortfall aller Mitglieder. Die Vertretung des untergegangenen Vereins und die Verwendung seines Vermögens entsprechend der Satzung ist durch das Amtsgericht von amtswegen einem Pfleger zu übertragen.

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