16 WX 210/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 210/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 WX 210/97
16 WX 210/97Obergericht19.09.1997
Regest
Interessenkonflikt zwischen Betreutem und Betreuer BGB § 1908 b Abs. 1 Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 210/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-19
Aktenzeichen: 16 WX 210/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX210.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1908 B ABS. 1
Leitsätze
Interessenkonflikt zwischen Betreutem und Betreuer
BGB § 1908 b Abs. 1 Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.
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