Oberlandesgericht Köln, 1997-09-16, 15 U 70/97

15 U 70/97Obergericht16.09.1997

Regest

Die ,Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" ist trotz der ,staatlichen Anerkennung" durch den Ministerrat der ehemaligen DDR nicht parteifähig im Sinne von § 50 Abs. 1 ZPO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 70/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-16

Aktenzeichen: 15 U 70/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0916.15U70.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: ZPO § 50

Leitsätze

Die ,Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" ist trotz der ,staatlichen Anerkennung" durch den Ministerrat der ehemaligen DDR nicht parteifähig im Sinne von § 50 Abs. 1 ZPO.

Tenor

Die Berufung der Verfügungskläger gegen das am 12. März 1997 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 30/97 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten tragen der Verfügungskläger zu 1) zu 1/4 und die Verfügungsklägerin zu 2) zu 3/4. Im übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten zu tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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