16 WX 223/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-12, 16 WX 223/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-12, 16 WX 223/97
16 WX 223/97Obergericht12.09.1997
Regest
Keine Beschwerde gegen eine beantragte Protokollberichtigung im WEG-Verfahren WEG § 43 Abs. 1, ZPO § 164 Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 223/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-12
Aktenzeichen: 16 WX 223/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0912.16WX223.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 43 ABS. 1; ZPO § 164; WEG-VERFAHREN
Leitsätze
Keine Beschwerde gegen eine beantragte Protokollberichtigung im WEG-Verfahren
WEG § 43 Abs. 1, ZPO § 164 Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.
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