27 WF 71/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-08, 27 WF 71/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-08, 27 WF 71/97
27 WF 71/97Obergericht08.09.1997
Regest
Zur Titelumschreibung bei einem unwirksamen Vergleich
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 71/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-08
Aktenzeichen: 27 WF 71/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0908.27WF71.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 727, 162 Abs. 1 S. 3 ZPO
Leitsätze
Zur Titelumschreibung bei einem unwirksamen Vergleich
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das Amtsgericht wird angewiesen, nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses den Antrag auf Titelumschreibung zurückzuweisen.
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