Oberlandesgericht Köln, 1997-09-05, 4 WF 214/97

4 WF 214/97Obergericht05.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 214/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-05

Aktenzeichen: 4 WF 214/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0905.4WF214.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der ihr die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19. 7. 1997 (45 F 61/97 PKH) aufgehoben. Das Amtsgericht hat über das Prozeßkostenhilfegesuch der Beklagten nach Maßgabe der folgenden Gründe erneut zu entscheiden.

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