4 WF 214/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-05, 4 WF 214/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-05, 4 WF 214/97
4 WF 214/97Obergericht05.09.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 214/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-05
Aktenzeichen: 4 WF 214/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0905.4WF214.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der ihr die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19. 7. 1997 (45 F 61/97 PKH) aufgehoben. Das Amtsgericht hat über das Prozeßkostenhilfegesuch der Beklagten nach Maßgabe der folgenden Gründe erneut zu entscheiden.
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