Oberlandesgericht Köln, 1997-08-29, 6 U 17/97

6 U 17/97Obergericht29.08.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 17/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-29

Aktenzeichen: 6 U 17/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0829.6U17.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 3.12.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 497/96 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 9.200 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 60.207 DM festgesetzt.

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