22 W 34/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-25, 22 W 34/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-25, 22 W 34/97
22 W 34/97Obergericht25.08.1997
Regest
Wird ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren als unzulässig zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO veranlaßt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 34/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-25
Aktenzeichen: 22 W 34/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0825.22W34.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 494 A, 91
Leitsätze
Wird ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren als unzulässig zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO veranlaßt.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Landgerichts Bonn vom 16. Juli 1997 - 7 0H 9/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf den Antrag der Antragsgegnerin vom 26. Juni 1997 werden der Antragstellerin die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (erster Instanz) auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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