Oberlandesgericht Köln, 1997-08-25, 22 W 34/97

22 W 34/97Obergericht25.08.1997

Regest

Wird ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren als unzulässig zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO veranlaßt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 W 34/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-25

Aktenzeichen: 22 W 34/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0825.22W34.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 494 A, 91

Leitsätze

Wird ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren als unzulässig zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO veranlaßt.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Landgerichts Bonn vom 16. Juli 1997 - 7 0H 9/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Auf den Antrag der Antragsgegnerin vom 26. Juni 1997 werden der Antragstellerin die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (erster Instanz) auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

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