2 Ws 459 - 460/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 2 Ws 459 - 460/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 2 Ws 459 - 460/97
2 Ws 459 - 460/97Obergericht22.08.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 459 - 460/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-22
Aktenzeichen: 2 Ws 459 - 460/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0822.2WS459.460.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Aachen vom 6. Juli 1997 (41 Gs 2091/97) werden aufgehoben.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die hierin den Beschuldigten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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