16 WX 224/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 WX 224/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 WX 224/97
16 WX 224/97Obergericht22.08.1997
Regest
Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1 Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 224/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-22
Aktenzeichen: 16 WX 224/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0822.16WX224.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AUSLG § 57 ABS. 2 NR. 1
Leitsätze
Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern
AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1 Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.
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