Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 Wx 224/97

16 Wx 224/97Obergericht22.08.1997

Regest

Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 224/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-22

Aktenzeichen: 16 Wx 224/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0822.16WX224.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1

Leitsätze

Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen vom 13. August 1997 wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 04. August 1997 - 6 T 369/97 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - zurückverwiesen.

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