16 Wx 169 und 180/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-20, 16 Wx 169 und 180/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-20, 16 Wx 169 und 180/97
16 Wx 169 und 180/97Obergericht20.08.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 169 und 180/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-20
Aktenzeichen: 16 Wx 169 und 180/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0820.16WX169UND180.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller zu 1) und 2) vom 28. Juni 1997 und die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin zu 3) vom 18. Juni 1997 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. Mai 1997 - 29 T 51/97 - werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragstellern zu 1) bis 3) als Gesamtschuldnern auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.
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