Oberlandesgericht Köln, 1997-08-13, 16 Wx 212/97

16 Wx 212/97Obergericht13.08.1997

Regest

Im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft i.S. d. §§ 1908 i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Vorbescheid, in dem eine derartige Genehmigung für den Fall, daß bestimmten Voraussetzungen genügt wird, angekündigt wird, ist unzulässig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 212/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-13

Aktenzeichen: 16 Wx 212/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0813.16WX212.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft i.S. d. §§ 1908 i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Vorbescheid, in dem eine derartige Genehmigung für den Fall, daß bestimmten Voraussetzungen genügt wird, angekündigt wird, ist unzulässig.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.06.1997 - 4 T 359/97 - wie folgt abgeändert:

Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung des Beteiligten zu 3) wird der mit Schreiben des Amtsgerichts Bonn vom 08.07.1996 und 26.02.1997 erteilte Vorbescheid zum Antrag auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung aufgehoben.

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