16 Wx 212/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-13, 16 Wx 212/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-13, 16 Wx 212/97
16 Wx 212/97Obergericht13.08.1997
Regest
Im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft i.S. d. §§ 1908 i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Vorbescheid, in dem eine derartige Genehmigung für den Fall, daß bestimmten Voraussetzungen genügt wird, angekündigt wird, ist unzulässig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 212/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-13
Aktenzeichen: 16 Wx 212/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0813.16WX212.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze
Im Verfahren auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft i.S. d. §§ 1908 i, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Vorbescheid, in dem eine derartige Genehmigung für den Fall, daß bestimmten Voraussetzungen genügt wird, angekündigt wird, ist unzulässig.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.06.1997 - 4 T 359/97 - wie folgt abgeändert:
Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung des Beteiligten zu 3) wird der mit Schreiben des Amtsgerichts Bonn vom 08.07.1996 und 26.02.1997 erteilte Vorbescheid zum Antrag auf Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.