19 W 25/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-11, 19 W 25/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 25/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-11
Aktenzeichen: 19 W 25/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0811.19W25.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Kostenentscheidung im Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7.5.1997 - 21 0 23/90 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Der Streitwert wird gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG wie folgt neu festgesetzt: a) für das Verfahren erster Instanz: bis zur übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Termin vom 5.4.1990: 12.000,00 DM danach : 1.968,80 DM b) für das Beschwerdeverfahren: 2.511,80 DM
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