Oberlandesgericht Köln, 1997-08-08, 16 Wx 204/97

16 Wx 204/97Obergericht08.08.1997

Regest

Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 204/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-08

Aktenzeichen: 16 Wx 204/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0808.16WX204.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: KostO §§ 32, 93

Leitsätze

Für die Wertbestimmung der Rechtshandlungen des Vormundschaftsgerichts, die sich auf die Gründung einer Gesellschaft beziehen, ist nicht der Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens maßgeblich, sondern nur der Anteilswert derjenigen Person, zu deren Fürsorge (-etwa durch Bestellung eines Pflegers-) das Gericht eingeschaltet wird.

Tenor

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landgericht Bonn gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 23.04.1997 - 4 T 8/97 - wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

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