16 WX 176/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-07-25, 16 WX 176/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-07-25, 16 WX 176/97
16 WX 176/97Obergericht25.07.1997
Regest
Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers - insbesondere die Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen und der Einwand der Verjährung - sind nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung, sondern gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht zu klären. Sie stehen deshalb der Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht nicht entgegen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 176/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-07-25
Aktenzeichen: 16 WX 176/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0725.16WX176.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1836
Leitsätze
Materiellrechtliche Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Betreuers - insbesondere die Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen und der Einwand der Verjährung - sind nicht im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung, sondern gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht zu klären. Sie stehen deshalb der Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht nicht entgegen.
Tenor
Die weitere Beschwerde des Betreuers vom 25. Juni 1997 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Juni 1997 - 1 T 84/97 - wird zurückgewiesen.
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