Oberlandesgericht Köln, 1997-07-11, 26 WF 84/97

26 WF 84/97Obergericht11.07.1997

Regest

Anfechtbarkeit von Abgabebeschlüssen. - Kein negativer Kompetenzkonflikt i.S. von § 36 Z. 6 ZPO, obwohl sich Familiengericht und allg. Zivilabteilung des Amtsgerichts für nicht zuständig erklären, letztere aber nur in Hinblick auf die Streitwerthöhe.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 84/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-07-11

Aktenzeichen: 26 WF 84/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0711.26WF84.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 281 ABS. 2 S. 3 ANALOG; ZPO § 36 Z. 6

Leitsätze

Anfechtbarkeit von Abgabebeschlüssen. - Kein negativer Kompetenzkonflikt i.S. von § 36 Z. 6 ZPO, obwohl sich Familiengericht und allg. Zivilabteilung des Amtsgerichts für nicht zuständig erklären, letztere aber nur in Hinblick auf die Streitwerthöhe.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Gummersbach vom 9. Mai 1997 wird auf ihre Kosten verworfen.

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