Oberlandesgericht Köln, 1997-07-11, 11 W 21/97

11 W 21/97Obergericht11.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 21/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-07-11

Aktenzeichen: 11 W 21/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0711.11W21.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger vom 7. Februar 1997 wird der Beschluß des Landgerichts A. vom 24. Januar 1997 - 9 0 317/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten einstweiligen Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt; er trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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