27 U 5/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-07-09, 27 U 5/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 5/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-09
Aktenzeichen: 27 U 5/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0709.27U5.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. November 1996 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 12/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Mahnkosten in Höhe von 5,00 DM gemäß Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 12.03.1996 - 27 O 12/96 - entfällt und daß seine Zahlungsverpflichtung im übrigen gemäß dem genannten Urteil nur Zug um Zug gegen Herausgabe sämtlicher gemäß Mietvertrag vom 19.05.1994 zu übergebender Schlüssel besteht; also zweier Haustürschlüssel und zweier Büro-Etagenschlüssel.
In dem genannten Umfang werden das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 12.03.1996 - 27 O 12/96 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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