4 UF 244/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-27, 4 UF 244/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-06-27, 4 UF 244/96
4 UF 244/96Obergericht27.06.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 244/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-27
Aktenzeichen: 4 UF 244/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0627.4UF244.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 17. Oktober 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn (41 F 51/96) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vom 7. 7. 1989 - Urkundenrollennummer 1818/1989 -B- des Notars F. B. in B. - wird mit der Maßgabe abgeändert, daß der nacheheliche Ehegattenunterhaltsanspruch in Form der in Ziffer 2 der Urkunde vereinbarten Übernahme der Zahlung von 1.100.- DM für die Verbindlichkeit der Beklagten gegenüber der X. ab dem 1. Juli 1997 entfällt und der Kläger an die Beklagte ab diesem Zeitpunkt einen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 750.- DM zu zahlen hat.
Von den Kosten des Rechtsstreites haben der Kläger 11/20 und die Beklagte 9/20 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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