Oberlandesgericht Köln, 1997-06-16, 5 U 237/95

5 U 237/95Obergericht16.06.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 237/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-16

Aktenzeichen: 5 U 237/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0616.5U237.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18. 10. 1995 - 25 0 176/95 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.OOO,OO DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu leisten.

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