16 U 98/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-16, 16 U 98/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 98/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-16
Aktenzeichen: 16 U 98/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0616.16U98.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Oktober 1996 - 3 O 192/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 13.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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