Oberlandesgericht Köln, 1997-05-23, 3 U 76/96

3 U 76/96Obergericht23.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 76/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-23

Aktenzeichen: 3 U 76/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0523.3U76.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 1996 verkündete Teilurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 0 44/95 - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit - auch durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse - in gleicher Höhe leistet.

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