Oberlandesgericht Köln, 1997-05-22, 16 WX 114/97

16 WX 114/97Obergericht22.05.1997

Regest

Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter WEG §§ 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten wie auf die Wirtschaftlichkeit. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Verwalter vor Durchführung einer jeden Maßnahme drei Angebote von ausführungsbereiten Fachfirmen einholen müsse. Dem Verwalter steht vielmehr insoweit ein nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle zugänglicher Gestaltungsspielraum zu.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 114/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-05-22

Aktenzeichen: 16 WX 114/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0522.16WX114.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 21 ABS. 5, 22 ABS. 1; INSTANDSETZUNGSMAßNAHMEN; VERWALTER

Leitsätze

Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter

WEG §§ 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten wie auf die Wirtschaftlichkeit. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Verwalter vor Durchführung einer jeden Maßnahme drei Angebote von ausführungsbereiten Fachfirmen einholen müsse. Dem Verwalter steht vielmehr insoweit ein nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle zugänglicher Gestaltungsspielraum zu.

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