16 WX 114/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-22, 16 WX 114/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-05-22, 16 WX 114/97
16 WX 114/97Obergericht22.05.1997
Regest
Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter WEG §§ 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten wie auf die Wirtschaftlichkeit. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Verwalter vor Durchführung einer jeden Maßnahme drei Angebote von ausführungsbereiten Fachfirmen einholen müsse. Dem Verwalter steht vielmehr insoweit ein nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle zugänglicher Gestaltungsspielraum zu.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 114/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-05-22
Aktenzeichen: 16 WX 114/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0522.16WX114.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 21 ABS. 5, 22 ABS. 1; INSTANDSETZUNGSMAßNAHMEN; VERWALTER
Leitsätze
Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter
WEG §§ 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten wie auf die Wirtschaftlichkeit. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Verwalter vor Durchführung einer jeden Maßnahme drei Angebote von ausführungsbereiten Fachfirmen einholen müsse. Dem Verwalter steht vielmehr insoweit ein nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle zugänglicher Gestaltungsspielraum zu.
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