2 WX 57/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-12, 2 WX 57/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-05-12, 2 WX 57/96
2 WX 57/96Obergericht12.05.1997
Regest
Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als Gegenstand BRAO § 59a 1. Eine Rechtsanwalts-GmbH darf jedenfalls dann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen mit dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung verankerten Berufsbild einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren sind. 2. Eine Eintragung der Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister scheidet jedenfalls aus, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelung enthält, die eine Beschränkung des Gesellschafterkreises auf Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO sozietätsfähigen Berufe sicherstellt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 WX 57/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-05-12
Aktenzeichen: 2 WX 57/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0512.2WX57.96.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: BRAO § 59A
Leitsätze
Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als Gegenstand
BRAO § 59a 1. Eine Rechtsanwalts-GmbH darf jedenfalls dann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen mit dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung verankerten Berufsbild einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren sind. 2. Eine Eintragung der Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister scheidet jedenfalls aus, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelung enthält, die eine Beschränkung des Gesellschafterkreises auf Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO sozietätsfähigen Berufe sicherstellt.
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