Oberlandesgericht Köln, 1997-05-12, 16 WX 67/97

16 WX 67/97Obergericht12.05.1997

Regest

Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche WEG § 14 Nr. 1 Küchengerüche, die durch das geöffnete Fenster ins Freie dringen und die übrigen Miteigentümer nicht unerheblich in der Nutzung ihres Wohnungseigentums beeinträchtigen, mögen ,ortsüblich" sein. Dies hindert nicht die Verpflichtung aus § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren, etwa durch Einbau einer Dunstabzugshaube, zu reduzieren. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln als im allgemeinen Nachbarrecht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 67/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-05-12

Aktenzeichen: 16 WX 67/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0512.16WX67.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 14 NR. 1; BELÄSTIGUNG DER MITEIGENTÜMER; KÜCHENGERÜCHE

Leitsätze

Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche

WEG § 14 Nr. 1 Küchengerüche, die durch das geöffnete Fenster ins Freie dringen und die übrigen Miteigentümer nicht unerheblich in der Nutzung ihres Wohnungseigentums beeinträchtigen, mögen ,ortsüblich" sein. Dies hindert nicht die Verpflichtung aus § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren, etwa durch Einbau einer Dunstabzugshaube, zu reduzieren. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln als im allgemeinen Nachbarrecht.

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